Am 29. Januar 2021 legte „Unser Haus“ der litauischen Generalstaatsanwaltschaft die notwendigen Dokumente vor, um ein Strafverfahren gegen die belarussische Polizei wegen Folter und Missbrauchs an einem belarussischen Staatsbürger einzuleiten. Unsere Anfrage wurde letzte Woche registriert. Dies ist die erste Fall von „Unser Haus“ und erst der zweite insgesamt der von belarussischen Bürgern bei der Generalstaatsanwaltschaft Litauens eingereicht wurde und sich dabei auf die universelle Gerichtsbarkeit beruft.

Am 11. Februar erhielten die Anwälte unseres Hauses nun ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass eine detaillierte Untersuchung eingeleitet wurde. „Wir teilen Ihnen mit, dass gemäß Artikel 166 der Strafprozessordnung der Republik Litauen eine Voruntersuchung Nr. 01-2-00062-20 gemäß Artikel 100-3 des Strafgesetzbuchs der Republik Litauen eingeleitet wurde“, heißt es in dem Brief.

Hier nochmal eine kurze Zusammenfassung der Geschehnisse. Ein belarussischer Staatsbürger kehrte mit dem Auto von einer Demonstration zurück, als er bemerkte, dass Kleinbusse ohne Nummernschild hinter ihm her fuhren. Sie hielten an einer Kreuzung neben dem Auto an, und maskierte Männer rannten hinaus und griffen das Auto an. Der Fahrer versuchte, vor ihnen zu fliehen, aber sie holten ihn ein und schlugen ihn heftig. Das Opfer erlitte eine Gehirnerschütterung, eine Wunde am linken Kniegelenk und eine Fraktur der Nasenscheidewand.

Es wurde festgestellt, dass Igor Shkut, der leitender Inspektor des Straßenpatrouillendienstes der Verkehrspolizei der Abteilung für innere Angelegenheiten des Exekutivkomitees der Stadt Minsk, an der Folter und grausamen Inhaftierung teilnahm. Ein Strafverfahren gegen ihn wurde jedoch von den belarussischen Behörden nicht eingeleitet. Im Rahmen der universellen Gerichtsbarkeit können Staaten oder internationale Organisationen jedoch ein Strafverfahren gegen den Angeklagten einleiten, auch unabhängig davon, wann das Verbrechen begangen wurde und welche Staatsangehörigkeit der Täter besitzt.

Die von den belarussischen Sicherheitskräften begangenen Verbrechen können als Folter deklariert werden, was bedeutet, dass sie unter die allgemeine Gerichtsbarkeit fallen. „Unser Haus“ bedankt sich bei der litauischen Generalstaatsanwaltschaft und hofft, dass es während der Ermittlungen möglich sein wird, die Schuld der Kriminellen zu beweisen. So würden sie auf die Interpol-Listen aufgenommen und bei der ersten Überquerung der belarussischen Grenze festgenommen werden.

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