Am 29. Januar 2021 legte „Unser Haus“ der litauischen Generalstaatsanwaltschaft die notwendigen Dokumente vor, um ein Strafverfahren wegen Folter und Missbrauchs an dem belarussischen Staatsbürger D. einzuleiten.

Am Montag, den 02.02.2021, erhielten die Anwälte unseres Hauses die Bestätigung, dass die litauische Generalstaatsanwaltschaft unseren Fall aufgenommen hat. Dies ist die erste Fall von „Unser Haus“ und insgesamt erst die zweite Zivilrechtsklage die von belarussischen Bürgern bei der Generalstaatsanwaltschaft Litauens eingereicht wurde.

Folgendes war geschehen. Am 13. September 2020 fuhr D. mit weiteren Personen in seinem Auto von einer Demonstration aus Mink zurück. Sein Auto war unauffällig, keine Symbole o.ä. waren zu sehen. Irgendwann bemerkten sie, dass dunkelblaue Ford-Transporter ohne Kennzeichen hinter ihrem Auto fuhren. Sie bogen bei der nächsten Kreuzung ab, D. sah die Transporter weiter hinter ihm, schenkte ihnen aber keine große Beachtung.

Als sie an der Kreuzung der Straßen Timiryazeva Narochanskaya ankamen, stand dort ein Verkehrspolizist, der den Verkehr regulierte. Die Ampel an der Kreuzung funktionierte nicht. D. hielt an und wartete auf ein Signal des Polizisten.

Dabei, sah er im Rückspiegel, wie sich die Ford-Transporter dem Auto näherten. Sie hielten neben und ganz nah hinter dem Auto von D. an, öffneten die Türen und Leute in dunkler Kleidung sprangen heraus. Sie hatten keine spezielle Uniform an, keine Polizeikleidung o.ä. Es waren maskierte Männer in olivgrün mit schwarzen Kappen auf den Köpfen. Sie gingen direkt auf sie zu, sagten nichts und griffen das Auto an, schlugen auf es ein und und zogen an den Türgriffen. D. hatte das Auto durch den Zentralriegel nach außen hin abgeschlossen. Die friedlichen Mitfahrenden im Auto bekamen große Angst, wie auch D. selbst. Um dem Angriff zu entkommen, drückte er instinktiv aufs Gas. Einer der Fords ohne Kennzeichen verfolgte das Auto, kurz darauf schlossen sich Polizeiautos mit Blaulicht der Verfolgung an.

Als der Fahrer die Polizei sah, hielt er sofort an, was den Leuten im Auto jedoch nicht zu Gute kommen sollte. Sie wurden allesamt heftig zusammengeschlagen. Auf dem Asphalt waren Blutlachen, die Fensterscheiben waren zerbrochen. D. selbst hatte Stichwunden am Kopf, Blut rannte über sein Gesicht. Die Nase war gebrochen, sein Körper übersät mit Hämatomen und anderen Verletzungen.

Nachdem sie verprügelt worden waren, brachte man sie zum ROVD (ein spezielles Gefängnis des Innenministeriums), wo keine medizinische Hilfe geleistet wurde. Durch die brutale Inhaftierung erlitt D. eine Gehirnerschütterung, eine Kopfverletzung, Schürfwunden und Hämatome am Nasenrücken und  am linken Kniegelenk, sowie einen Bruch der Nase- und Nasenscheidewand.

Wie bereits festgestellt wurde, nahm Igor Shkut, der leitende Inspektor des Straßenpatrouillendienstes der Verkehrspolizei der Direktion für innere Angelegenheiten des Exekutivkomitees der Stadt Minsk, an der Folter und der grausamen Inhaftierung teil.

Es sei daran erinnert, dass mehr als 1000 Beschwerden über Folter und Mobbing durch Polizeibeamte beim Untersuchungsausschuss von Belarus eingereicht wurden, aber bisher kein einziges Strafverfahren eingeleitet wurde. Es wurde auch kein Strafverfahren gegen den brutalen Mord an dem Künstler Roman Bondarenko durch Personen eingeleitet, die Alexander Lukaschenko nahe stehen.

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