Studentinnen, Journalistinnen, weibliche Führungskräfte, Freiwillige, Menschenrechtsaktivistinnen und einfach nicht gleichgültige Menschen, die nicht vorbeigingen und unter die Mühlsteine der Repression fielen. Die Behörden haben es nicht geschafft sie zu brechen, auch nicht, indem sie sie hinter Gitter gebracht haben. Im Folgenden finden Sie unsere Geschichte über diejenigen, die den Internationalen Frauentag in den Kreisen ihrer Zellengenossinnen, mit oder ohne politischen Gefangenenstatus, erlebt haben.

Swetlana Kupreieva

Am 11. Juni wurde Swetlana Kupreieva, Koordinatorin der Initiativgruppe von Viktor Babariko, verhaftet. Ihr Haus wurde durchsucht und sie wurde in das KGB-Haftzentrum gebracht. Ihre Verwandten konnten ihr erst vier Tage nach ihrer Verhaftung ihre Sachen geben. Swetlana wurde nach Artikel 243 des Strafgesetzbuches (Steuerhinterziehung) angeklagt. Seit Oktober 2020 gab es keine Ermittlungsmaßnahmen mehr in ihrem Fall.

Tatyana Kaneuskaya

Am 6. August wurde die in Gomel lebende Tatyana Kaneuskaya, Aktivistin der Bewegung „Mütter 328“ und Treuhänderin von Swetlana Tichanovskaya, festgenommen. Tatyana war als Beobachterin im Wahllokal Nr. 8 in Gomel akkreditiert, konnte aber am Hauptwahltag nicht mit der Beobachtung beginnen. Sie wurde nach Teil 2 Artikel 293 des Strafgesetzbuches angeklagt – „Teilnahme an Massenunruhen“.

Elena Movshuk

Am 10. August wurde in Pinsk die 44-jährige Elena Movshuk verhaftet – der Grund für ihre Verhaftung war ein Video, auf dem eine Frau zu sehen war, die Elena ähnelte und auf Vollzugsbeamte einschlug. Vier Tage lang konnte ihr Mann sie nicht finden und sich über ihren Zustand informieren. Später meldete sich der Zellengenosse seiner Frau bei ihm und erzählte ihm, dass Elena in der Zelle sei, „nackt, barfuß, verprügelt“. Die Frau hat zwei minderjährige Kinder, ein Kind – die 10-jährige Angelina – wurde in ein Sozialheim gebracht, da der Ehemann von Elena ihr Stiefvater ist. Der politische Gefangene wurde in der Haftanstalt als „zur Ergreifung der Verwaltung mit Geiselnahme und Aggression neigend“ registriert. Elena wurde nach Artikel 293 des Strafgesetzbuches angeklagt.

Natalia Raentova

Am 29. August wurde Natalia Raentova bei einem Protestmarsch festgenommen, die einem OMON-Beamten in den Oberschenkel biss. Ihr Prozess fand am 25. Februar statt – sie wurde nach Artikel 364 des Strafgesetzbuches (Gewalt gegen Polizeibeamte) angeklagt und zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Darüber hinaus wird sie 2 Tausend Rubel an den “verletzten” Bereitschaftspolizisten zahlen müssen.

Antonina Konowalowa

Am 6. September wurde Antonina Konowalowa, eine Vertreterin von Swetlana Tichanouskaja, bei dem Protestmarsch festgenommen. Sie wurde nach Artikel 23.34 des Verwaltungsgesetzbuches angeklagt und zu einer Geldstrafe von 40 Basiseinheiten verurteilt, aber nach der Urteilsverkündung wurde sie im Rahmen des Strafverfahrens nach Artikel 293 des Strafgesetzbuches (Teilnahme an Massenunruhen) erneut verhaftet.

Maria Kolesnikava

Am 7. September entführten “Unbekannte” (in zivil gekleidete Polizeibeamten) Maria Kolesnikava, Mitglied des Präsidiums des Koordinationsrates, Leiterin der Wahlkampfzentrale von Viktor Babariko. Später versuchten die Polizeibehörden sie in die Ukraine zu bringen, aber Maria zerriss ihren Reisepass und sprang aus dem Auto. Maria Kolesnikava wird nach Artikel 361 des Strafgesetzbuches (Aufruf zu Handlungen, die auf die Schädigung der nationalen Sicherheit der Republik Belarus gerichtet sind) und Artikel 357 des Strafgesetzbuches (Verschwörung zur verfassungswidrigen Ergreifung der Staatsmacht) angeklagt. Maria beschwerte sich beim Untersuchungsausschuss über die Folter und die Drohungen sie lebend oder in Stücken aus dem Land zu bringen. Das Strafverfahren wurde jedoch nie eingeleitet.

Marfa Rabkova

Am 17. September wurde Marfa Rabkova, Koordinatorin der Freiwilligen des Menschenrechtszentrums „Viasna“, in der Nähe ihres Hauses festgenommen. Ihre Wohnung wurde durchsucht. Geräte, persönliches Geld und Habseligkeiten wurden beschlagnahmt. Sie wurde nach Teil 3 des Artikels 293 des Strafgesetzbuches angeklagt (Ausbildung oder sonstige Vorbereitung von Personen zur Teilnahme an Massenunruhen oder Finanzierung einer solchen Tätigkeit). Am 11. Februar wurde Marfa mit neuen Anklagen konfrontiert: nach Teil 3 des Artikels 130 des Strafgesetzbuches (Aufstachelung zum sozialen Hass gegen die Behörden durch eine Gruppe nicht identifizierter Personen) und Teil 2 des Artikels 285 des Strafgesetzbuches (Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung). Marfa drohen bis zu 12 Jahre Gefängnis.

Natalia Hershe

Am 19. September wurde die Schweizer Bürgerin Natalia Hershe bei einem Protestmarsch festgenommen, die einem Bereitschaftspolizisten seine Sturmhaube vom Kopf riss. Sie wurde nach Artikel 23.34 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und später nach Artikel 363 des Strafgesetzbuches (Widerstand gegen einen Polizeibeamten) angeklagt. Am 3. Dezember stand sie vor Gericht und wurde zu einer Haftstrafe von 2,5 Jahren verurteilt. Natalia trat während ihrer Inhaftierung zweimal in den Hungerstreik.

Anna Sungurova

Die freiwillige Helferin Anna Sungurova wurde am 25. September verhaftet. Sie durchsuchten sie, beschlagnahmten zwei Computer, ihr Telefon und brachten sie dann zum Untersuchungskomitee. Ihre Mutter erfuhr von der Inhaftierung ihrer Tochter erst durch den Ermittler an den Krawallfall. Anna hat zwei minderjährige Kinder, die bei ihrer Großmutter leben. Aus diesem Grund wollen die Behörde die Kinder aus der Familie entfernt. Anna wird nach Teil 2 des Artikels 293 des Strafgesetzbuches angeklagt (Teilnahme an Massenunruhen).

Maria Safonova

Am 7. Oktober wurde die 21-jährige Maria Safonova verhaftet, weil sie „Lang lebe Belarus!“ an die Wand des Technikraums sowie auf Mülleimer, auf den Asphalt geschrieben und eine weiß-rot-weiße Flagge gezeichnet hatte. Am 12. November fand eine Verhandlung statt, Maria wurde nach Artikel 341 des Strafgesetzbuches (Schändung von Gebäuden und Beschädigung von Eigentum) angeklagt und zu zwei Monaten Haft verurteilt.

Am 14. Oktober wurde die ehemalige Journalistin der Zeitung „Narodnaja Volja“, Olga Klaskouskaja, in Minsk festgenommen. Ihr wurde vorgeworfen den Verkehr an der Kreuzung der Rokossowski Avenue und der Plechanow Straße blockiert zu haben. Olga wurde nach Artikel 342 (Organisation und Vorbereitung von Handlungen, die die öffentliche Ordnung grob verletzen, oder aktive Teilnahme daran) und 339 (Rowdytum) des Strafgesetzbuches angeklagt. Sie wurde zu zwei Jahren in einer Kolonie verurteilt.

Viktoria Mirontseva

Am 15. Oktober nahm die Polizei Viktoria Mirontseva im Rahmen eines Strafverfahrens nach Teil 1 des Artikels 342 des Strafgesetzbuches (aktive Teilnahme an Gruppenaktionen, die die öffentliche Ordnung grob verletzen) fest. Der Grund war das Video der Proteste vom 10. August, auf dem sie zusammen mit ihrer Schwester Anastasia Mirontseva, einer Studentin der Belarussischen Staatlichen Agrarischen Universität, zu sehen war. Anastasia Mirontseva wurde am nächsten Tag, dem 16. Oktober, in Gewahrsam genommen. Die dritte Schwester Aleksandra, die an diesem Tag bei den Protesten dabei war, verließ das Land. Sie sagte, dass die Schwestern im August einen Tag in der Polizeistation verbrachten, lange Zeit auf dem Asphalt knieten und während dieser Zeit nicht ein einziges Mal den Menschen das Essen angeboden wurden.

Aleksandra Potryasaeva

Am 16. Oktober wurde die 21-jährige Aleksandra Potryasaeva festgenommen, nachdem sie in der Nacht vom 10. auf den 11. August in der Stadt medizinische Hilfe für Verwundete geleistet hatte und unter Beschuss geraten war. Drei Tage lang wurde das Mädchen in der Haftanstalt auf Okrestina festgehalten, wo sie geschlagen, gedemütigt, beschimpft und mit Vergewaltigung bedroht wurde. Sie wurde gezwungen sich auszuziehen, sich zu strecken und wurde ununterbrochen geschlagen. Die Schläge wurden von einer Frau ausgeführt. Es ist anzumerken, dass Aleksandra ein Waisenkind ist, sie ist in einem Heim aufgewachsen. Nach ihrem Aufenthalt auf Okrestina wurde sie an Gelenkbänder Verletzung gelitten. Nun wird sie nach Artikel 293 des Strafgesetzbuches angeklagt.

Julia Kasheverova

Am 20. Oktober wurde die Krankenschwester Julia Kasheverova aus Witebsk in Gewahrsam genommen. Während einer friedlichen Protestaktion riss sie einem Bereitschaftspolizisten die Maske herunter und trat gegen einen Polizeibus. Am 23. Februar wurde sie gemäß Artikel 339 Teil 1 (Rowdytum) zu 1 Jahr und 6 Monaten allgemeiner Regimekolonie verurteilt.

Am 23. Oktober wurde die ehemalige Zollbeamtin Maria Nesterova festgenommen. Sie wurde aus dem Treppenhaus neben ihrer Wohnung geholt und zum Verhör gebracht. Maria war eine unabhängige Beobachterin im Wahllokal 4 in der Schule 183 in Minsk. Im Untersuchungsgefängnis Nr. 1 wurde sie nach Teil 2 des Artikels 293 des Strafgesetzbuches – Teilnahme an Massenunruhen – angeklagt.

Anna Vishniak

Am 28. Oktober wurde Anna Vishniak, Freiwillige des Telegram-Kanals „Drivers 97%“, verhaftet. Während und nach den Protesten half das Mädchen Wasser an die Menschen in der Stadt zu verteilen. Anna wird nach Artikel 342 des Strafgesetzbuches angeklagt (Organisation und Vorbereitung von Handlungen, die die öffentliche Ordnung grob verletzen, oder aktive Teilnahme daran). Der Administrator desselben Kanals Viktoria Kulsha wurde am 4. November festgenommen. Sie wurde auch nach Artikel 342 des Strafgesetzbuches angeklagt.

Am 12. November, dem Tag der Verhaftung von studentischen Aktivisten der „Vereinigung der belarussischen Studenten“, wurden die Studentinnen Anastasia Bulybenka, Ksenia Syramalot, Yana Arobieika, Kasia Budko, Maria Kalenik und Victoria Hrankouskaya festgenommen. Am selben Tag wurden Alana Gebremariam, Jugend- und Studentenvertreterin von Swetlana Tikhanavskaia, und Olga Filatshenkova, Dozentin von Belarussische Staatliche Universität für Informatik und Radioelektronik, verhaftet. Alle Verhafteten wurden nach Artikel 342 des Strafgesetzbuches angeklagt (Organisation und Vorbereitung von Handlungen, die die öffentliche Ordnung grob verletzen, oder aktive Teilnahme daran).

Ekaterina Andreeva (von rechts) und Darya Chultsova

Am 15. November wurden die Journalistinnen Ekaterina Andreeva und Darya Chultsova, die über die Kundgebung berichteten, während der Protestaktion an diesem Sonntag, dem 15. November, zum Gedenken an Roman Bondarenko festgenommen. Die Mädchen sendeten live vom Ort der gewaltsamen Auflösung der Demonstranten durch die Sicherheitskräfte auf dem Peremeny-Platz. Sie wurden nach Artikel 342 des Strafgesetzbuches angeklagt. Am 18. Februar wurden die Mädchen zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

Irina Schastnaya

Am 18. November, die Aktivistin, Administratorin des Telegram-Kanals „Maja Kraina Belarus“ Irina Schastnaya wurde in Gewahrsam genommen. Zu diesem Zweck verkleideten sich die Ermittlung Komitee-Beamten in die Uniform der Mitarbeiter des Wohnungs- und Versorgungsausschusses. Als Irinas Mutter zum Eingang des Hauses ging, wurde sie gefragt, ob es in der Wohnung warmes Wasser gäbe. Die Männer gingen mit ihr in den Eingangsbereich und stießen die Frau gewaltsam weg. Es wurde eine Durchsuchung in Irinas Wohnung durchgeführt. Ein Laptop, ein Telefon und Geld wurden beschlagnahmt. Irina wurde nach Artikel 293 des Strafgesetzbuches (Teilnahme an Massenunruhen) angeklagt.

Katerina Barisevich

Am 19. November wurde die TUT.BY-Journalistin Katerina Barisevich verhaftet. Sie wurde beschuldigt medizinische “Geheimnisse” über den Tod von Roman Bondarenko preisgegeben zu haben (Artikel 178 des Strafgesetzbuches). Sie zitierte in dem Artikel die Worte des Arztes über die Abwesenheit von Alkohol in Romans Blut, was den Aussagen der Behörden widersprach. Katerina wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Am 23. und 24. November gab es eine Aufführung im Bezirk M0gilev – Bewohner des regionalen Zentrums, fertigten sechs lebensgroße Puppen „mit zynischen Aufschriften und Bildern hoher Beamter und stellten sie auf Überführungen in der Nähe der Dörfer Vilchitsy und Liubouzh auf“. Die Fotos der Puppen erschienen im Internet. Am 24. November wurde die in Mogilev lebende Olga Klimkova wegen des Verdachts auf Rowdytum (Artikel 339 des Strafgesetzbuches) festgenommen: In ihrem Auto wurden über 800 Exemplare der nicht registrierten Zeitung „Mogilev Vesti“ gefunden. Am 16. Januar wurde bekannt, dass Olga wegen Beleidigung des Präsidenten angeklagt wurde (Artikel 368 des Strafgesetzbuches).

Am 26. November verhaftete die Polizei Tatyana Jakelchyk, Studentin der Mechanischen und Mathematischen Fakultät der Belarussischen Staatlichen Universität. Sie ist eine Verdächtige im „Studentenfall“, dessen Angeklagte am 12. November festgenommen wurden. Tatyana wird nach Artikel 342 des Strafgesetzbuches angeklagt.

Sofia Malaszewicz

Am 30. November wurde 18-järige Sofia Malaszewicz verhaftet. Am 6. September nahm Sofia an der Protestaktion teil und malte mit Sprühfarbe auf der Oberfläche von Schilden aus speziellen Barrieren. Dann wurde sie inhaftiert, aber wieder freigelassen. Am 30. November wurde sie erneut in Gewahrsam genommen – dieses Mal unter der Anklage nach Artikel 342 Strafgesetzbuch und 339 Strafgesetzbuch. Sie wurde auch wegen Beleidigung des Präsidenten (Artikel 368 des Strafgesetzbuches) angeklagt – sie kam mit einem unflätigen Plakat zu einer der Solidaritätsketten heraus. Sie wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

Am 22. Dezember wurden die Gründerin Julia Slutskaia, die Programmdirektorin Alla Sharko und Ksenija Lutskina, die Autorin des Projekts des alternativen Fernsehens, das sich unter der Akademie des Presseclubs entwickelte, im Fall des „Presseclubs“ festgenommen. Sie wurden nach Artikel 243 (Steuerhinterziehung in den großen Maßen) angeklagt. Alle Frauen sind im Untersuchungshaftzentrum Nr. 1 untergebracht.

Am 27. Dezember wurde die Mutter von zwei minderjährigen Kindern, Anastasia Nikitina, festgenommen, weil sie in der Nähe der Staatsanwaltschaft der Stadt Minsk selbstschneidende Schrauben verstreut hatte. Bei der Festnahme wurde die Frau auf den Boden gelegt, mit Handschellen gefesselt und dann in einem Bus geschlagen. Sie haben sie lange Zeit kein Essen gegeben. Sie hat Diabetes, dadurch ist ihr Zuckerspiegel gesunken, aber ihr wurde medizinische Hilfe verweigert. Anastasia wurde nach Artikel 339 Teil 2 angeklagt (bösartiges Rowdytum) und 14 des Strafgesetzbuches (versuchter Mord) und wurde zu 1 Jahr und 1 Monat Gefängnis verurteilt.

Palina Sharenda-Panasuk

Am 3. Januar wurde die lokale Aktivistin von „European Belarus“ Palina Sharenda-Panasuk in Brest festgenommen. Gegen sie wurde ein Strafverfahren nach Artikel 364 des Strafgesetzbuches (Gewalt oder Androhung von Gewalt gegen einen Beamten der inneren Angelegenheiten) eingeleitet. Am 29. Dezember wurde ihr Mann festgenommen und verbrachte 6 Tage in der Haftanstalt.

Irina Zlobina

Am 12. Januar verhaftete die Polizei Irina Zlobina, die Freundin des Medienmanagers Andrei Aleksandrow, die der Finanzierung von Protestaktivitäten verdächtigt wurde. Laut Anklage waren Alexandrow und Zlobina an der Finanzierung von Personen beteiligt, die seit August 2020 an den Protesten in Minsk teilnahmen, u. a. durch die Zahlung von Geldstrafen und die Erstattung von Haftkosten in dem Zentrum für vorläufig Festgenommene. Aleksandrow hat zwischen dem 22. August und dem 9. November den 250 Menschen die Geldstrafen bezahlen geholfen. Er und Zlobina wurden nach Artikel 342 des Strafgesetzbuches angeklagt.

Olga Kalatskaya

Am 15. Januar wurde die Dolmetscherin Olga Kalatskaya festgenommen. Die Untersuchung erklärte, dass sie nach Artikel 342 des Strafgesetzbuches (Organisation und Vorbereitung von Handlungen, die die öffentliche Ordnung grob verletzen, oder aktive Teilnahme daran) angeklagt wurde. Olga ist in der Obhut ihrer 89-jährigen Mutter. Zuvor war die Frau in einem TV-Beitrag des STV-Mitarbeiters Grigorij Azarenok aufgetreten, wo sie während eines der Protestmärsche heftig mit ihm stritt.

Am 21. Januar wurde eine Aktivistin aus Rechitsa, Freiwillige der Gomel-Zweigstelle des Menschenrechtszentrums „Vjasna“ Tatyana Lasitsa verhaftet. Sie wurde nach Artikel 342 des Strafgesetzbuches angeklagt.

Anastasiya Perevoshchykova

Am 8. Februar wurde Anastasiya Perevoshchykova, Aktivistin aus Gomel, für 105 Tage inhaftiert. Zuvor war sie mindestens sieben Mal nach Artikel 23.34 verurteilt worden. Dem Mädchen wird die Teilnahme an mindestens 10 friedlichen Protesten und die Entwicklung der Flagge des Navabelitski-Bezirks von Gomel vorgeworfen.

Am 10. Februar wurde die Freiwillige Kira Bojarenka festgenommen. Gegen sie wurde ein Strafverfahren nach Artikel 342 des Strafgesetzbuches (Organisation oder aktive Teilnahme an Gruppenaktionen, die die öffentliche Ordnung grob verletzen) eingeleitet. Kira befindet sich im Untersuchungsgefängnis Nr. 1 in Minsk.

Am 15. Februar nahm der KGB 17 Belarussen in die Liste der Organisationen und Personen auf, die in so genannten “terroristischen” Aktivitäten verwickelt sind. Unter ihnen sind die Frauen: Irina Melcher, Irina Gorjachkina, Lubov Rezanovich und Olga Mayorova, sowie die Rentnerin Galina Derbysh. 10. März sagte KGB-Chef Iwan Tertel bei einem Bericht an Lukaschenko, dass fünf Frauen und 12 Männer aus der Ukraine daran beteiligt waren um Terroranschläge auszuführen und die Situation in Belarus zu destabilisieren. Sie werden nach Artikel 289 des Strafgesetzbuches (terroristische Handlung) verdächtigt.

Vitalija Bondarenko

Am 1. März wurde die 18-jährige Vitalija Bondarenko, Angeklagte im Fall der Massenunruhen in Brest am 10. August, in Gewahrsam genommen. Am 27. Februar kehrte Vitalija aus dem Ausland zurück, als ihre Strafverfolgung eingestellt wurde. Zwei Tage später wurde sie jedoch in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 7 untergebracht. Vitalija wurde nach Artikel 293 des Strafgesetzbuches (Teilnahme an Massenunruhen) angeklagt.

Olga Gluschen

Am 4. März wurde sie während der Festnahme des Brester Bürgers Olga Gluschen, Angeklagter im „Fall des Reigentanzes “ am 13. September in Brest, festgenommen. Sie war eine Verdächtige und wurde auf freiem Fuß gehalten, aber am 3. März wurde sie zum Untersuchungsausschuss vorgeladen um sich mit dem Fall vertraut zu machen. Am nächsten Tag wurde sie erneut vorgeladen und inhaftiert. Olga wurde nach Artikel 342 des Strafgesetzbuches angeklagt (Organisation und Vorbereitung von Handlungen, die die öffentliche Ordnung grob verletzen, oder aktive Teilnahme daran).

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