Heute Morgen wurde bekannt, dass vier deutsche Anwälte auf Initiative der belarussischen Diaspora in Deutschland eine Strafanzeige wegen Folter friedlicher belarussischer Demonstranten bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe (Deutschland) eingereicht haben. Die Dokumente und Beweise für die Verbrechen, die auf Befehl von Alexander Lukashenko, dem „Präsidenten“ von Belarus, begangen wurden, sind unter Beteiligung der Menschenrechtsaktivisten des Zentrums für Bürgerinitiativen „Unser Haus“ gesammelt worden.
In ihrer Erklärung betonten die Anwälte, dass zum aktuellen Zeitpunkt weder Alexander Lukaschenko noch die von ihm kontrollierten kriminellen Strukturen und Behörden in Belarus zur Verantwortung gezogen werden können. Deshalb haben sie beschlossen, Deutschland aufzufordern, eine unabhängige Untersuchung bezüglich der andauernden Menschenrechtsverletzungen einzuleiten. Der Text verweist auf die universelle Gerichtsbarkeit, die die Möglichkeit bietet, Personen und Organisationen für völkerrechtswidrige Handlungen in anderen Staaten vor Gericht zu ziehen.
Die Anzeige enthält die Namen von mehr als zehn Opfern des faschistischen Regimes von Lukaschenko. Es ist bekannt, dass mehr als hundert weitere Personen bereit sind, sich der Anzeige anzuschließen, das wird aber von der Reaktion der deutschen Staatsanwaltschaft abhängen. Die Opfer unmenschlicher Behandlung durch die Strafverfolgungsbehörden erzählten ihren Anwälten von körperlichen Misshandlungen, Nahrungs- und Schlafentzug, Beleidigungen und Demütigungen, Todesdrohungen und Vergewaltigungen. All diese Folter verursachten erhebliche Schäden an ihrer physischen und moralischen Gesundheit.
Zu Erinnerung: Im Dezember 2020 leitete die Generalstaatsanwaltschaft Litauens die erste Voruntersuchung im Fall des misshandelten und gefolterten belarussischen Staatsbürgers und Mitinhabers eines Blumenladens in Minsk, Maxim Choroschin, ein. Zwei weitere Ermittlungsverfahren wegen Verbrechen gegen friedliche Demonstranten wurden von „Unser Haus“ initiiert.