Das Monitoring wurde durchgeführt vom Internationalen Zentrum für zivilgesellschaftliche Initiativen „Nasch Dom“ – „Unser Haus“. Es geht um Haftbedingungen an den Orten des Freiheitsentzugs für jugendliche Gefangene, die nach Artikel 328 des Strafgesetzbuches(„Drogenartikel“) zu langen Haftstrafen verurteilt wurden. Das Monitoring bezieht sich allein auf männliche Jugendliche, da die Mütter von Mädchen nicht bereit waren, sich zu beteiligen. Grundsätzlich gelten für weibliche jugendliche Strafgefangene aber die gleichen Bedingungen.

Im letzten Newsletter hatten wir unser Monitoring über die Rechte von jungen Strafgefangenen vorgestellt, die gemäß Artikel 328 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus („Drogenartikel“) zu langen Haftstrafen verurteilt wurden. In diesem zweiten Teil des Berichtes zum Gefängnismonitoring möchten wir die konkreten Strafmaßnahmen, sowie einige Fallbeispiele, darstellen.

Verstöße gegen die Gefängnisordnung

In der Regel werden Jugendlichen, die in eine Strafanstalt für Erwachsene aufgenommen werden, Verstöße vorgeworfen wie z.B.:

– Nichtbeachtung der Form der Kleidung (ein Knopf ist nicht geschlossen, der Schnürsenkel ist gelöst, die Arbeitsrobe ist zerknittert).

– Das Aussehen stimmt nicht mit der Gefängnisordnung überein (der Gefangene ist nicht glatt rasiert, der Gefängnisverwaltung gefällt sein Haarschnitt nicht).

– Der Gefangene hat es nicht geschafft, die Arbeitsnorm zu erfüllen. Gleichzeitig ist es oft unmöglich, die Norm zu erfüllen – es gibt kein Arbeitsmaterial.

– Auf dem Nachttisch herrscht ein Durcheinander von persönlichen Gegenständen. (Dies geschieht absichtlich durch den Gefängnisangestellten: Wenn er einen Verstoß eintragen will, bringt er alle Gegenstände des Gefangenen durcheinander und bestraft ihn für die Nichtbeachtung der Ordnung unter seinen persönlichen Gegenständen.)

– Der Gefangene antwortete oder wandte sich an die Mitarbeiter der Strafanstalt nicht in Übereinstimmung mit der Ordnung. (D.h. in der Eintragung über den Verstoß gegen die Ordnung wird geschrieben, dass der Gefangene die Stimme erhöht hat, obwohl dies nicht der Fall war. Aber es ist unmöglich, das Gegenteil zu beweisen).

– Rauchen am falschen Ort. Manchmal ist es gleichbedeutend mit der Tatsache, dass der Raucher nur einen Schritt vom Ort des Rauchens entfernt war, da er gerade den Raucherplatz verlassen musste, weil es ein zu kleiner Ort war und er nicht dorthin kommen kann, ohne andere Leute zu verdrängen. Auch wenn ein Gefangener krank ist und sich deshalb hinlegt und z.B. nicht zum Essen in den Speisesaal geht, kann das als Grund für die Eintragung eines Verstoßes gelten.

– Wenn der Gefangene ohne genehmigten Antrag außerhalb seines Sektors gewesen ist.

– Wenn das Bett nicht ganz glatt bedeckt ist oder wenn das aufgestellte Kissen nicht die nötige Neigung hat.

– Wenn der Gefangene nicht zu gesellschaftlichen Veranstaltungen (Präventionsvorträge, Club) geht.

Dies sind Beispiele für die häufigsten Verstöße, für die Gefangene bestraft werden. Besonders voreingenommen ist man den Gefangenen gegenüber, die nach Artikel 328 des Strafgesetzbuches (Drogenartikel) verurteilt worden sind.

Nach Registrierung von dreien solchen Verstößen erhält der Gefangene den Status eines „bösartigen“ Täters, „eines böswilligen Übertreters der Gefängnisordnung“. Und dementsprechend qualifiziert er sich nicht für eine Amnestie und eine Freilassung auf Bewährung oder eine Änderung des Haftregimes. Den Gefangenen werden zusätzlich auch entweder ein Lebensmittelpaket oder ein langer Besuch von Verwandten vorenthalten, was ohnehin sehr selten möglich ist.

Dieser Status wird erst nach einem Jahr ab dem Datum der letzten Verletzung widerrufen und nur dann, wenn der Gefangene innerhalb dieses Jahres keine nachfolgenden Eintragungen wegen der Verstöße erhalten hat. Das ist aber fast unmöglich, da während des ganzen Jahres mindestens eine Eintragung gemacht wird, um den Status eines „böswilliger Übertreters“, mit allen Konsequenzen, künstlich aufrechtzuerhalten.

Darüber hinaus ist anzumerken, dass sich die Gefängnisverwaltung trotz unserer zahlreichen Anfragen weigert, ein schriftliches Dokument herauszugeben, in dem die Zuweisung des Status eines „böswilligen Ordnungsverletzers“ an jugendliche Häftlinge nach §328 bestätigt wird. Das deutet unserer Ansicht nach darauf hin, dass die Gefängnisverwaltung sehr wohl weiß, dass der Status eines „Übeltäters“ einem Häftling nach §328 illegal ist. Das Fehlen von Unterlagen macht es unmöglich, gegen den Status eines „Übeltäters“ bei anderen Instanzen Berufung einzulegen und unterstützt eine bösartige Praxis.

Beispiele von Minderjährigen, die Eintragungen wegen der Verstöße erhalten haben.

Artjom G. (17 Jahre alt zum Zeitpunkt der Inhaftierung)

Januar 2018: Zwei Verstöße in der Strafanstalt für Kinder (BK-2), damit der Übergang zur Strafkolonie für Erwachsene erfolgen konnte. Die Folge: Dem Gefangenen wurde unter anderem auch das Lebensmittelpaket nicht genehmigt.

März-April 2018: Artjom G. war nach dem Aufstehen am Morgen dabei, das Bett zu machen. Ein Mitarbeiter der Strafanstalt kam ins Zimmer und nahm eine Eintragung von Verstößen für alle vor, die sich im Zimmer befanden.

März 2019: Er fühlte sich schlecht, legte sich tagsüber auf das Bett und schlief ein.

Maxim Z. (17 Jahre alt zum Zeitpunkt der Inhaftierung)

Er hat zwei Verstöße in der Kinderstrafanstalt (BK-2) absichtlich verursacht, um in die Strafkolonie für Erwachsene überführt zu werden:

Februar 2015 – Er rauchte in einem Nichtraucherbereich.

März 2015 – Er war nicht rasiert und kam nicht zum Essen in den Speisesaal. (In der Tat hatte der Gefangene starke Bauchschmerzen, so, dass er sich nur mit Mühe bewegen konnte.)

In der Strafanstalt für Erwachsene (IK-15):

März 2018 – Der Gefangene bekam die Erlaubnis für einen Besuch seiner Mutter. Die Familie bereitete sich auf dieses Datum vor, die Mutter hatte auf der Arbeit den Arbeitszeitplan verändern lassen. Aber plötzlich verschob die Verwaltung den Besuch auf April, was zu einem Konflikt mit Maxim führte. Der Gefangene versuchte, für sich Gerechtigkeit wiederherzustellen, da es für die Mutter problematisch gewesen wäre, den Zeitplan wieder zu ändern. Außerdem hatte sie die Lebensmittel gekauft, deren Haltefrist einen Monat später schon abgelaufen sein würde. In seiner Verzweiflung sprach Maxim in hohen Tönen, was als Verstoß gegen die Gefängnisordnung qualifiziert wurde.

Der Gefangene bastelte sich ein Schneidegerät für das Schneiden von Lebensmitteln (die Gefängnisleitung erlaubt grundsätzlich kein Schneiden von Lebensmitteln), denn in einer anderen Strafanstalt (IK-17) gab es einen Angriff auf einen Mitarbeiter der Strafanstalt (Kontrolleur) durch einen anderen Sträfling (Wladislaw K.). In diesem Zusammenhang gab es nach diesem Vorfall eine große Durchsuchung mit dem Ziel, scharfe Gegenstände zu finden und zu entnehmen. Wladislaw K., der den Angriff verübt hat, sitzt ein, weil er einer Frau – einer Verkäuferin in einem Geschäft – den Kopf mit einer Motorsäge abgeschnitten hat. Zum Zeitpunkt des Mordes trug er einen Clown-Anzug. Vieles spricht dafür, dass dieser Mann psychisch krank ist und einen dringenden Krankenhausaufenthalt benötigt. Aber wegen seines Angriffs in der Strafanstalt, haben alle anderen schmerzliche Konsequenzen spüren müssen.

Emil O. (17 Jahre alt zum Zeitpunkt der Verhaftung)

Verstöße in der Kinderstrafanstalt (BK-15), um in die Strafkolonie für Erwachsene überführt zu werden.

27.02.2019 – Er hat sich nicht rechtzeitig rasiert;

29.03.2019 – Er hat ohne Schutzbrille gearbeitet;

09.04.2019 – Er hielt sich am Raucherplatz auf, ohne das ohne Abzeichen auf der Arbeitskleidung zu tragen, was vorgeschrieben ist.

Oleg L. (17 Jahre alt zum Zeitpunkt der Inhaftierung)

August 2018 – Oleg L. ging nicht in den Speisesaal, da er sich schlecht fühlte. Er wurde sofort für zehn Tage in den Strafisolator (SIZO) gebracht.

Mai 2019 – Der Gefangene ist wegen seines schlechten Befindens nicht in den Club gegangen.

Gleb K. (17 Jahre alt zum Zeitpunkt der Inhaftierung)

Er beging absichtlich Verstöße, um eine Überführung aus der Kinderstrafanstalt in die Strafkolonie für Erwachsene zu erreichen:

Dezember 2017 – Lagerung von verbotenen Gegenständen (Details unbekannt, er hat Schlüssel für einen Raum ohne Erlaubnis mitgenommen) – sieben Tage in der Disziplinarzelle (DIZO), einschließlich während der Neujahrsfeier!

Juli 2018 – Auf Drängen eines Gefängnisangestellten übernahm Gleb die Schuld für die Herstellung und Aufbewahrung von Spielkarten. Die Folge: Er darf keine Lebensmittelpakete oder andere Pakete bekommen. Außerdem wurde er in das Präventionsregister eingetragen, was es unmöglich macht, Belohnungen zu erhalten, die für die Freilassung auf Bewährung wichtig sind.

Andrey Y. (17 Jahre alt zum Zeitpunkt der Verhaftung)

Januar-Dezember 2018 – Unordentliches Aussehen, Nichtbeachtung des Befehls „Ins Bett gehen!“. Der Gefangene hat sich nicht ordnungsgemäß an den Mitarbeiter der Strafanstalt gewandt.

Januar-April 2019 – Nichteinhaltung der Kleiderordnung, nicht ordnungsgemäße Anrede des Gefängnisangestellten, Rauchen außerhalb des für das Rauchen bestimmten Ortes.

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