Heute ist ein weitere Tod bekannt geworden: Aleksej Zhuk, geboren 1994, ist im Nowopolotsker Gefängnis Nr.1 gestorben. Nach Angaben der Angestellten hatte er einen Herzstillstand. Allerdings ist es schwer zu glauben, dass der gesunde junge Mann nun plötzlichen einen Herzinfarkt elitten hat.

Eine andere Frage ist, warum Alexej nicht rechtzeitig medizinisch versorgt werden konnte. In dem Gefängnis gibt es rund um die Uhr medizinisches Personal, Medikamente, medizinische Geräte, und es hätte zumindest eine Herzdruckmassage durchgeführt werden können, die es dem jungen Herr ermöglicht hätte, bis zum Eintreffen des Krankenwagens zu überleben. Aber anstatt den Gefangenen zu retten, erteilten die Verantwortlichen des Gefängnis die Anweisung, über die Situation zu schweigen.

Das ist allerdings nicht der erste derartige Fall im Gefängnis Nowopolotsk seit Anfang des Jahres. Wir erinnern Sie daran, dass vor knapp einem Monat, am 29. Januar, der 25-jährige Andrej Dubik in seiner Zelle Selbstmord beging. Zuvor hatte seine Familie drei Wochen lang keine Briefe von ihm erhalten. Außerdem klagte Andrei über den psychischen Druck seitens der Gefängnisverwaltung und war psychisch angeschlagen. Der Junge verbrachte dort nur sechs Monate. Seine Eltern konnten ihn innerhalb dieser sechs Monaten nur zweimal sehen. Am Vorabend des Selbstmordes rief der Vater des jungen Mannes im Gefängnis an und erfuhr, dass es seinem Sohn gut ging. Auch die Angehörigen von Andrej wurden anschließen nicht detailliert über seinen Tod informiert.

Dem Internationales Zentrum für Bürgerinitiativen „Nasch Dom“ wurde zugetragen, dass in der Nowopolotsker Strafvollzugsanstalt-1 alle möglichen Menschenrechte verletzt werden und dass der Leiter des Gefängnis dies duldet, ohne die Gefangenen in irgendeiner Weise zu schützen. Dies wurde von ehemaligen Häftlingen der Strafvollzugsanstalt berichtet. Soziale Netzwerke bezeichnen das Gefänfnis-1 als das härteste und grausamste in Belarus. Durch das geschlossene Gefängnissystem gibt es keine direkten Beweise für Rechtlosigkeit, was bedeutet, dass auf staatliche Inspektionen der Gefangenenhaft verzichtet werden kann.

Nun ist es ja so, dass in der Verfassung der Republik Belarus das Recht auf das Leben von jedem Menschen verankert ist und der Staat gemäß dem Grundgesetz des Landes dieses Leben schützen muss. Es scheint jedoch, dass diese Regel nicht auf die Gefängnisse anwendbar sind. Obwohl das Strafvollzugsgesetzbuch der Republik Belarus besagt, dass „der Staat den Schutz der Rechte, Freiheiten und berechtigten Interessen der Verurteilten garantiert, die gesetzlich festgelegten Bedingungen für die Ableistung der Strafe und anderer Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung gegenüber den Gefangenen schafft, die soziale Gerechtigkeit und ihren sozialen, rechtlichen und anderen Schutz garantiert“.

Das Internationale Zentrum für Bürgerinitiativen „Nasch Dom“ bittet die internationale Gemeinschaft, dem zweiten Todesfall in der Strafkolonie Nowopolotsk seit Anfang des Jahres Aufmerksamkeit zu schenken. Wir fordern, dass die Verwaltung des Gefängnis aufhört, über die Situation zu schweigen. Außerdem fordern wir, dass die Strafvollzugsabteilung untersucht, wer die Schuld am Tod der beiden Gefangenen trägt und die Verantwortlichen bestraft. Es ist unfair und vor allem unmenschlich, die Insassen durch unterlassene medizinische Hilfeleistung „zu bestrafen“ und dann auch noch Informationen über ihren Tod zu verheimlichen.

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