Es gibt kein freies Land, in dem man solche ungeheuerlichen Fälle von Repressalien und Verfolgung von Menschen für ihre bürgerliche Haltung antreffen kann. Im Januar 2022 veröffentlichte der Analysedienst Numbeo die Rangliste der sichersten Länder der Welt. Weißrussland landete fast ganz unten auf der Liste und belegte den „ehrenvollen“ Platz 116 zwischen Bolivien und Simbabwe. Es sollte erwähnt werden, dass Belarus Mitte 2020 auf dem 17. Platz von 133 Ländern lag und somit eines der sichersten Länder der Welt war. In weniger als anderthalb Jahren ist unser Land in der Bewertung um fast 100 Punkte abgerutscht.
Der „Reigentanz-Fall“ in Brest, über den Unser Haus diese Woche berichtet, ist ein weiterer Beweis dafür, dass Belarus kein sicheres Land mehr ist. 44 Frauen und 86 Männer wurden im Rahmen dieses Falles bereits verurteilt.
Frauen wurden zu folgenden Strafen verurteilt:
- 72 Jahre und 3 Monate Freiheitsentzug unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“);
- 10 Jahre Freiheitsentzug in einer offenen Vollzugsanstalt („khimiya“);
- 1 Jahr und 6 Monate Gefängniskolonie.
Männer wurden verurteilt zu:
- 66 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“);
- 82 Jahre Freiheitsbeschränkung in einer Justizvollzugsanstalt offenen Typs („khimiya“);
- 12 Jahre und 9 Monate Gefängniskolonie;
In den ersten beiden Materialien unseres Hauses über den „Rundtanz-Fall“ in Brest können Sie nachlesen, was am 13. September 2020 geschah, das so viele Menschen auf die Anklagebank brachte, sowie die Namen der „Richter“, die an diesem Verbrechen gegen ihr eigenes Volk beteiligt waren. Die Situation der Repressionen und der Verfolgung aktiver Bürger wird mit jedem Jahr, das vergeht, schlimmer. Worte wie „Hafttage“, „Untersuchungshaftanstalt“, „Verhaftung“ sind fest im Alltagswortschatz der Menschen verankert. Viele kennen auswendig die Zahlen und Formulierungen der Artikel, nach denen diejenigen verurteilt werden, die es wagen, sich dem Regime zu widersetzen. In den Materialien von Our House „Artikel von politischen Gefangenen in Belarus: „Unser Haus“ sammelt und verarbeitet statistische Informationen für internationale Menschenrechtsorganisationen“ können Sie sich mit den „beliebtesten“ Artikeln des Straf- und des Verwaltungsgesetzbuches von Belarus vertraut machen, die seit August 2020 gegen die Aktivisten verwendet werden.
Die Rubrik „Schutz und Solidarität“ auf der Website von Unser Haus bietet zahlreiche Materialien zu den Repressionen, denen Belarussen aufgrund ihrer aktiven bürgerlichen Haltung ausgesetzt sind. In den Rubriken „Überwachungen“ finden Sie analytische Materialien zu den drängenden Problemen der Belarussen im In- und Ausland.
Die letzte Gerichtsverhandlung zum „Reigen“ in Brest fand am 17. Mai 2022 statt. Bei diesen Anhörungen ging es nicht um die Verhängung von Geldstrafen, aber seit August 2020 sind die Geldstrafen zu einem der Einkommensposten des kriminellen Regimes von Lukaschenka geworden. Olga Karatch sprach darüber auf dem YouTube-Kanal НАШ ДОМ ТВ.
TRIALS IN THE ROUND DANCE CASE OF BREST. TEIL 3
Am 25. Oktober 2021 fand der Prozess gegen die neunte und zehnte Gruppe statt – 15 Personen.
Die Angeklagten wurden nach Teil 1, Artikel 342 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus angeklagt.
Hanna Baran
aus Pruzhany 42 Jahre alt |
1,5 Jahre Gefängniskolonie. | Anerkannter politischer Gefangener. | |
Kein Foto vorhanden. | Aliaksandr Vialichka
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Vieranika Klimowitsch
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Volha Hachynskaya
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Sviatlana Jakimovich
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Kaciaryna Hancharova
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Uladzimir Hancharou
aus Brest 30 Jahre alt |
2 Jahre Gefängniskolonie. | Anerkannter politischer Gefangener. | |
Siarhei Jaroschkin
aus Brest 30 Jahre alt |
2,5 Jahre Freiheitsbeschränkung in einer offenen Strafvollzugsanstalt („khimiya“). | Anerkannter politischer Gefangener. | |
Kein Foto vorhanden. | Paviel Krauchuk
aus Brest |
2,5 Jahre Freiheitsbeschränkung in einer offenen Strafvollzugsanstalt („khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Valiancina Korsak
aus Brest |
2,5 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Siarhei Lapko
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung in einer offenen Strafvollzugsanstalt („khimiya“). | Anerkannter politischer Gefangener. |
Kein Foto vorhanden. | Cimur Lompik
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung in einer offenen Strafvollzugsanstalt („khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Aliaksiej Jakimovich
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung in einer offenen Strafvollzugsanstalt („khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Tacciana Pauliuchyk
aus Brest |
1 Jahr Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Aliaksandr Pauliuchyk
aus Brest |
1 Jahr Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Die Richterin, die das Urteil verkündet: Katsiaryna Ramashka.
Ankläger: Aliaksei Baranouski
Das Urteil wurde am 15. November 2021 gefällt.
Am 25. Oktober 2021 fand der Prozess gegen die elfte Gruppe von 12 Personen statt.
Die Angeklagten wurden nach Teil 1, Artikel 342 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus angeklagt.
Uladzimir Harbavets
aus Brest 31 Jahre alt |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung in einer offenen Strafvollzugsanstalt („khimiya“). | Anerkannter politischer Gefangener. | |
Kein Foto vorhanden. | Katsiaryna Shpak
aus Brest |
3 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Aliaksandr Badavets
aus Brest |
2,5 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Viktar Kukharchuk
aus Brest |
2,5 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Anerkannter politischer Gefangener. |
Kein Foto vorhanden. | Pavel Khamichuk
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Kiryl Daraschtschuk
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Barys Halanin
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Volha Fedarenka
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Anastasiya Zhukavets
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Dzmitry Kapylou
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Ihar Hrabinski
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Maryna Ushuykova
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Die Richterin, die das Urteil verkündet: Tatsiana Lauraniuk.
Ankläger: Yahor Kronda.
Das Urteil wurde am 17. Dezember 2021 gefällt.
Am 16. März 2022 fand der Prozess gegen die zwölfte Gruppe von 2 Personen statt.
Die Angeklagten wurden nach Teil 1, Artikel 342 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus angeklagt.
Aliaksandr Antaniuk
Ex-Ermittler, 24 Jahre alt |
1,5 Jahre Gefängniskolonie. | Anerkannter politischer Gefangener. | |
Kein Foto vorhanden. | Ruslan Hachynski
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Die Richterin, die das Urteil verkündet: Maryna Skalkovich
Das Urteil wurde am 16. März 2022 gefällt.
Am 19. April 2022 fand der Prozess gegen die dreizehnte Gruppe von 11 Personen statt.
Die Angeklagten wurden nach Teil 1, Artikel 342 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus angeklagt.
Ihar Liashkevich
aus Brest 37 Jahre alt |
3 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Anerkannter politischer Gefangener. | |
Kein Foto vorhanden. | Dzmitryi Neumiarzhytski
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Dzmitryi Shamshur
aus Brest |
3 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Yuryi Klimavets
aus Brest |
3 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Dziyana Vashchylina
aus Brest 41 Jahre alt |
3 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Anerkannter politischer Gefangener. | |
Kein Foto vorhanden. | Katsiaryna Yarameyeva
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Iryna Kusmianchuk
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Yuliya Levaniuk
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Vital Brytsko
aus Brest |
3 Jahre Freiheitsbeschränkung in einer offenen Strafvollzugsanstalt („khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Liudmila Karabaniuk
aus Brest |
3 Jahre Freiheitsbeschränkung in einer offenen Strafvollzugsanstalt („khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Larysa Yakhimovich
aus Brest |
2 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Die Richterin, die das Urteil verkündet: Liudmila Rubasheuskaya.
Anklägerinnen: Alena Sharko.
Das Urteil wurde am 4. Mai 2022 gefällt.
Am 17. Mai 2022 fand der Prozess gegen die vierzehnte Gruppe von 2 Personen statt.
Die Angeklagten wurden nach Teil 1, Artikel 342 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus angeklagt. Der Prozess war in gewisser Weise etwas Besonderes, denn er endete in weniger als einer Stunde und stellte damit einen Rekord für die schnellste Verurteilung auf.
Kein Foto vorhanden. | Andrei Ulasau
aus Brest |
3 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Kein Foto vorhanden. | Yuliya Suvalka
aus Brest |
3 Jahre Freiheitsbeschränkung unter Hausarrest („domashnyaya khimiya“). | Kein PP-Status |
Der Richter, der das Urteil verkündet: Viktar Novik.
Anklägerin: Alena Tsikhanovich.
Das Urteil wurde am 16. März 2022 gefällt.
Der „Rundtanz-Fall“ ist eines der größten Strafverfahren in Weißrussland, das gegen die Protestanten eingeleitet wurde. Als Menschenrechtsorganisation hat Unser Haus zahlreiche Menschen getroffen, die Repressalien und Folter überlebt haben. Das Jahr 2020 hat Hunderttausenden das Leben geraubt, aber das Ausmaß der Repressalien nimmt weiter zu. Das Regime scheint nicht aufzuhören, die „Schrauben anzuziehen“ und Gewalt gegen die Bürger anzuwenden, die ihren Frieden mit Diktatur, Despotismus und Gesetzlosigkeit nicht machen können. Deshalb glauben wir, dass die Registrierung von Fakten, das Sammeln und Analysieren von Informationen sowie deren Verbreitung in der internationalen Menschenrechtsgemeinschaft und in der ganzen Welt eine der wichtigsten Aufgaben einer Menschenrechtsorganisation ist.